ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN      

Gültig ab 22.06.2022 – enuit GmbH, 7000 Chur, Schweiz (nachfolgend «enuit» genannt).

1 ALLGEMEINES                 

1.1 Unsere Angebote richtet sich an Auftraggeber / Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt und einer Lieferadresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein (im folgenden «Kunden»).

1.2 Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen durch den «Kunden» ein.

1.3 Für alle Rechtsgeschäfte mit enuit sind die folgenden Bestimmungen massgebend.

1.4 Mit Annahme der ersten Leistung/Lieferung kennt der «Kunde» die ausschliessliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an. Dies auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

1.5 Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus einer allfälligen Offerte und den vorliegenden AGB. Diese Dokumente sind integrale Bestandteile des Vertrags. Sofern sich bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben, geht die Offerte den AGB vor. Besondere von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Diese gehen in der Geltungsordnung den anderen Vertragsbestandteilen vor.

1.6 Massgebend ist die deutsche Version dieser Bedingungen.

2 OFFERTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Sofern nicht anderweitig vereinbart, bleibt enuit 30 Tage an die Offerte gebunden. Angebote von enuit, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Angaben erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss, nicht aber als verbindliche Offerte. Darin enthaltene Preisangaben haben unverbindlichen Richtpreischarakter. Dies gilt nicht für Offerten mit einem Fixpreis.

2.2 Der Vertrag zwischen enuit und dem «Kunden» kommt durch die Rückgabe der unterzeichneten Offerte zustande. Bei Kleinstaufträgen, für welche keine schriftliche Offerte erstellt wird, kommt der Vertrag bei Auftragserteilung von Seiten des Kunden zustande.

2.3 Die Offerten von enuit verstehen sich als Richtpreisofferten. Die Angaben der Anzahl Zeiteinheiten beruhen auf einer Annahme. Die Arbeiten werden nach Aufwand ausgeführt. Die Abrechnung erfolgt nach effektivem Aufwand, was zu einer Abweichung von +/- 10% zum Richtpreis führen kann. Dies gilt nicht für Offerten mit einem Fixpreis.

2.4 Mit der Bestätigung des Auftrags wird das Projekt zur Planung freigegeben und impliziert nicht einen umgehenden Projektstart.

2.5 Reservationen der Erlebnisangebote können über das Reservationsformular auf der Website www.enuit.ch oder per E-Mail an info@enuit.ch getätigt werden. Eine Reservation ist erst gültig, wenn diese durch enuit per E-Mail bestätigt wird. Mit der Tätigung einer Reservation anerkennt der «Kunde» die allgemeinen Geschäftsbedingungen von enuit.

2.5.1 Die maximale Anzahl Teilnehmer pro Spiel ist zu beachten. Die Teilnahme von Personen unter 16 Jahren wird in Begleitung mindestens eines Erwachsenen dringend empfohlen.

2.5.2 Sonderwünsche seitens des «Kunden» oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

2.5.3 Änderungs- und Stornierungsbedingungen: Nach Zustandekommen des rechtsgültigen Vertrags gemäss Ziffer 2.5 ist eine Änderung oder Übertragung der Buchung nur möglich, wenn sie mindestens 48h vor dem gebuchten Termin erfolgt und entsprechende Verfügbarkeit gegeben ist. Dies bedarf der schriftlichen Form. Bei Unterschreitung der 48h behält sich enuit vor, bis zu 100% des gebuchten Erlebnisangebots in Rechnung zu stellen.

3 DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

3.1 Der «Kunde» ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

3.2 Der «Kunde» verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogenen Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen, welche ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, sofern ein berechtigtes Interesse dazu vorhanden ist.

3.3 enuit fotografiert den «Kunden» nach dem Erlebnisabenteuers auf dessen Wunsch. Diese Fotos werden auf der firmeneigenen Webseite sowie auf Social-Media-Kanälen publiziert.

4 PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der «Kunde» hat Arbeitskontrollen vorzunehmen. Ausdrucke, Testspiele usw. sind vom «Kunden» sorgfältig auf Korrektheit zu prüfen; ein Gut zum Druck oder Gut zum Bildschirm ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit der Arbeit. enuit haftet nicht für die vom «Kunden» übersehenen Fehler.

4.2 Die Reproduktion aller der enuit übergebenen Vorlagen, Muster und der gleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der «Kunde» die entsprechenden Reproduktions- oder Urheberrechte besitzt.

4.3 Die Verantwortung für die Rechtmässigkeit und Richtigkeit der Inhalte liegt ausschliesslich beim «Kunden». Der «Kunde» stellt enuit von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Pflichten frei.

4.4 Die Leistungen des Erlebnisangebote von enuit beginnen mit dem Eintreffen des «Kunden» am Standort des Abenteuers. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen ist der «Kunde» selber verantwortlich. Zu beachten ist, dass die Zeitfenster separat reserviert werden und das Erlebnisangebot entsprechend vorbereitet wird. Bei einem Zuspätkommen verfällt der Anspruch auf die bezahlte Leistung. Ein Anspruch auf eine Ersatzleistung besteht nicht.

5 URHEBERRECHTE VON ENUIT

5.1 Generell zediert enuit das Copyright für ein Angebot an den «Kunden». Das Urheberrecht für schöpferische Werke – Konzepte, Bilder, Animation, Tondokumente, Datenbanken, Programme – bleibt grundsätzlich beim Urheber. enuit gewährt dafür dem «Kunden» Rechte zur Nutzung im Rahmen eines bestimmten Projekts. Eine weitergehende Nutzung, z.B. in einem anderen Angebot, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch enuit und ist allgemein kostenpflichtig.

5.2 Designvorschläge, Konzepte usw., welche ohne Verrechnung erstellt wurden (z. B. für Offerte, Präsentation usw.) dürfen ohne schriftliches Einverständnis von enuit nicht weiterverwendet werden.

5.3 Fotografieren und Filmen jeglicher Art von Angeboten von enuit ist verboten. Es ist nicht erlaubt, Rätsel-Ideen (Geistiges Eigentum) zu kopieren und Rätsel ganz oder teilweise an einem anderen Standort ohne Genehmigung von enuit nachzubauen.

6 LIEFERUNG 

6.1 Termine werden individuell und schriftlich vereinbart. Sie werden angemessen verschoben, falls:

– enuit Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder
– wenn der Kunde sie nachträglich ändert
– der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich Vereinbarten verlangt
– der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält
– Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von enuit liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen

6.2 Überschreitung eines Liefertermins wegen Ursachen, für welche enuit kein Verschulden trifft, berechtigen den «Kunden» nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder enuit für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Sind die Verzögerungen nachweisbar von enuit verschuldet, hat der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt enuit bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, kann der Kunde auf die nachträgliche Leistung verzichten und vom Vertrag zurücktreten.

6.3 enuit ist bei der Erfüllung von Dienstleistungen und Erstellung von Produkten teils auf die Mitarbeit des «Kunden» angewiesen. enuit behält sich das Recht vor, ein Projekt bei nicht fristgerechter Bereitstellung von Lieferobjekten seitens des «Kunden» zu pausieren. Das Projekt wird dann zu einem späteren Zeitpunkt neu in die Planung aufgenommen. Die bisher definierte Projektplanung wird dadurch hinfällig und eine zusätzliche Projektkoordination wird anfallen.

7 PROJEKTABSCHLUSS

7.1 Nimmt der «Kunde» das Projekt nicht innert 30 Tagen nach bekannt gegebener Fertigstellung ab, so ist enuit berechtigt, abzurechnen.

7.2 Falls ein bereits erteilter Auftrag während der Erstellung storniert oder gekündigt wird, ist enuit berechtigt, den aufgelaufenen Aufwand abzurechnen.

8 HAFTUNG

8.1 Begründete von enuit zu verantwortenden Mängeln müssen innert 60 Tagen (Garantiezeit) reklamiert werden. enuit bietet dann kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl. enuit haftet für vom «Kunden» nachgewiesene direkte Schäden, welche dem «Kunden» im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstanden sind, wenn diese Schäden durch Mitarbeiter von enuit grob fahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind.

8.2 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. enuit haftet insbesondere nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn.

8.3 Weiter besteht keine Haftung, wenn Schäden auf nicht beeinflussbare Ursachen, insbesondere höhere Gewalt, oder auf andere durch den Kunden zu vertretende Gründe zurückzuführen sind (Höhere Gewalt sind Ereignisse, welche enuit weder vorhersehen noch abwenden konnte. Dazu gehören namentlich: Krieg, Terrorismus, Politische Unruhen, Naturkatastrophen, nukleare Ereignisse, Epidemien, Feuer-/Wasserschaden oder ähnliche Ereignisse). Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt enuit keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion.

8.4 Die Teilnahme an Erlebnisangeboten von enuit erfolgt auf eigenes Risiko. Die Versicherung ist Sache der «Kunden», bzw. des gesetzlichen Vertreters, falls diese minderjährig sind. enuit stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen der Erlebnisangebote vor Ort mit angemessener Sorgfalt und entsprechenden Kenntnissen erbracht werden. enuit übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden wie Verletzungen jeglicher Art, Todesfälle, Verluste (z.B. nicht empfundenes Vergnügen) oder Ähnliches.

8.5 Der «Kunde» haftet für alle von ihnen verursachten Schäden beim Erlebnisangebots an Einrichtung und Gegenständen vollumfänglich.

9 ZAHLUNGEN UND KONDITIONEN (ZAHLUNGSPLAN)

9.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

9.2 Alle Rechnungen sind ohne gegenteiligen Vermerk innerhalb von 30 Tagen (netto) zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.

9.3 Die Vergütung bestimmt sich nach der Offerte. Sofern keine Offerte erstellt wurde, gelten die aktuell gültigen Preislisten und die vorliegenden AGB.

9.4 Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, ist enuit berechtigt, 50% der Rechnungssumme bei Vertragsabschluss zu verrechnen. Als Vertragsabschluss gilt der Zeitpunkt der Offertenunterzeichnung. Die Schlussrechnung wird bei geplantem Projektabschluss fällig.

9.5 Versandkosten von Grossmengen (>10 Artikel): berechnen sich gemäss Offerte.

9.6 Versandkosten von Bestellungen aus dem Online-Shop: Für Paket-Bestellungen unter CHF 200.00 fallen Versandkosten von CHF 7.00 an.

9.7 Bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages einer Lieferung (endgültige und vorbehaltlose Gutschrift des Gesamtkaufpreises) behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren in jedem Fall vor.

10 RÜCKGABERECHT ONLINE-SHOP

10.1. Der «Kunde» hat das Recht, die über den Online-Shop bestellte, gelieferte Ware während 14 Kalendertagen (ab Datum Liefer- resp. Empfangsbestätigung) zurückzugeben. Die Rückgabefrist ist eingehalten, wenn die Ware am letzten Tag zur Rücksendung an die Post oder ein anderes Versandunternehmen übergeben wird.

10.2. Die mittels Online-Shop bestellte Ware muss originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und mit schriftlicher Beilage erfolgen. Versiegelte und in Plastik verschweisste Produkte können nur in ungeöffnetem Zustand retourniert werden. Ein allfälliges Siegel darf nicht gebrochen sein.

10.3. Die Ware des Online-Shops ist unter schriftlicher Beilage an folgende Adresse zu retournieren:

enuit GmbH
Grabenstrasse 47
7000 Chur

10.4. Die Kosten der Rücksendung trägt der «Kunde». Versandkosten und Geschenkverpackungskosten werden nicht zurückerstattet. Aktions- und Rabattgutscheine werden ebenfalls nicht zurückerstattet. Wird die Ware nicht in ordnungsgemässem Zustand zurückgeschickt, wird der entstandenen Wertverlust verrechnet.

10.5. Bei ordnungsgemässer Rückgabe der Ware wird dem «Kunden» nach Prüfung der Ware den bezahlten Gesamtpreis per Gutschrift erstatten. Eine Rückvergütung erfolgt stets auf das zum Kauf eingesetzte Zahlungsmittel. Bei etwaigen Rückvergütungen aus Kauf auf Rechnung erstatten wir Ihnen den Betrag auf das entsprechende Konto.

11 MEHR- UND ZUSATZAUFWÄNDE

11.1 Sämtliche im Leistungsumfang nicht ausdrücklich ausgewiesenen, vom «Kunden» zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen von enuit werden zu den aktuell gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt. Dem «Kunden» werden ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ausgewiesene Spesen und Nebenkosten gemäss effektiven Auslagen in Rechnung gestellt.

11.2 Vom «Kunden» verursachter Mehraufwand infolge Überarbeitung oder Abänderung von Vorlagen sowie nach Auftragsbeginn vorgenommenen Änderungen, z. B. Aufbau des Abenteuers, kann von enuit zusätzlich verrechnet werden. Der «Kunde» kann eine kostenpflichtige Zusatzbudgetierung verlangen. Textbearbeitung und Optimierungen in normalem Rahmen sind von obigen Regeln ausgenommen, ausser wenn ausdrücklich die Anlieferung fertig redigierter Texte vereinbart wurde.

11.3 Werden Bildmaterial und anderes nicht in der vereinbarten Qualität zur Verfügung gestellt, so kann enuit den dadurch verursachten Mehraufwand abrechnen.

12 SPESENREGELUNG

12.1 Unterkunft: Rechnungsstellung nach Aufwand.

12.2 Aufwendungen: z.B. Kopieraufträge für Schulungen, Geschenke, Raummieten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

12.3 Verpflegungskosten: Mittagessen CHF 25.- / Nachtessen CHF 35.-, sofern der auswärtige Arbeitstag länger als 20.00 Uhr dauert.

12.4 Kleinspesen: Kopien (Eigenbedarf), Telefon, Porti, Tram und Bus werden nicht in Rechnung gestellt.

12.5 Fremdwährungsspesen: Umrechnung erfolgt zum Tagessatz in CHF.

12.6 Wochenendeinsätze: Stundensätze gemäss Preisliste zum Faktor 1.5 Beispiel: Stundensatz Fr. 170.00 x 1.5 = Fr. 255.00.

12.7 Reisekosten: z.B. Bahn-, Auto-, Flugreisekosten, Kosten von Taxi, Mietwagen etc.werden ausserhalb des Grossraums Chur nach Aufwand in Rechnung gestellt:

– Auto: CHF 0.70 / Km 
– Bahnkosten: 1. Klasse, ½ Tax
– Zusätzlich wird pro Stunde Reisezeit eine Pauschale von CHF 80.– verrechnet.

13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von enuit auf Dritte übertragen werden.

13.2 enuit kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Sie versieht die AGB mit einer Versionenangabe. Die jeweils verbindliche Fassung ist unter www.enuit.ch einseh- und ausdruckbar. Damit eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Projekt wird, muss sie vom Kunden schriftlich akzeptiert werden.

13.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertragsverhältnisses im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem richtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

13.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Falls diese interne Streitbeilegung scheitert, kann auf Wunsch einer der beiden Parteien ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter beigezogen werden

13.5 Gerichtsstand für den «Kunden» ist der Sitz von enuit. Letztere jedoch ist berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.